In der Ergotherapie kann durch einen gezielt erstellten Befund individuell auf die Entwicklungssituation Ihres Kindes eingegangen werden. Durch ein ausführliches Gespräch werden alle Umgebungsfaktoren Ihres Kindes miteinbezogen und gemeinsame Ziele formuliert.
Die Therapie verläuft immer spielerisch und soll Ihrem Kind vor allem Spaß machen.
Kosten
auf ärztlicher Überweisung
Therapieschwerpunkte
- Wahrnehmungsstörungen
- Schwierigkeiten in der Fein- und /oder Grobmotorik
- Bewegungsstörungen (z.B. Koordinationsproblematik) oder motorischen Behinderungen
- Entwicklungsverzögerungen, Regulationsstörungen bei Säuglingen und Kleinkindern
- Konzentrations- und Aufmerksamkeitsprobleme
- Verhaltensregulationsproblemen z.B. Aggressivität, Ängste, geringes Selbstbewusstsein
Therapiekosten und Kassenverrechnung
Ergotherapie erfolgt immer auf eine ärztliche Verordnung von einem Facharzt (Kinderarzt), der bei der ersten Therapieeinheit nicht älter als 2 Wochen sein darf. Wichtig ist, dass der Name der Therapeutin, die Anzahl der Therapieeinheiten und die Therapiedauer notiert werden (z.B. Ergotherapie bei Isabella Rauchenberger, 10 Einheiten à 60 min).
Rückverrechnung
Die Verrechnung erfolgt ähnlich dem Wahlarztprinzip. Sie reichen die bezahlte Honorarnote mit dem chefärztlich bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Sozialversicherungsanstalt ein und bekommen einen Teil der Kosten rückerstattet.
Weitere Möglichkeiten zur Kostenrückerstattung
Zusatzversicherungen beinhalten zum Teil einen Zuschuss oder den Ersatz der Therapiekosten. Nach dem Steirischen Behindertengesetz kann im Rahmen der "Hilfe zur Behebung oder Linderung eines körperlichen, geistigen oder psychischen Notstandes" ein Kostenzuschuss gewährt werden. Informationen dafür bekommen Sie auf der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.